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Bibliotheksordnung

Sehr geehrte Benutzerinnen und Benutzer, herzlich willkommen in der Bibliothek Henndorf!


Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unserem vielfältigen Angebot.


1. Anmeldung

o Die kostenlose Anmeldung muss persönlich erfolgen.

o Die personenbezogenen Daten der BenutzerInnen werden von der Bibliothek unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Be-stimmungen zu Zwecken der Rückgabe-, Termin- und Gebührenkontrolle sowie der statistischen Auswertung elektronisch gespeichert.
o Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Unterschrift eines/einer gesetzlichen Vertreters/in erforder-lich, der/die sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
o Änderungen des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer oder der E-Mail Adresse sind der Bibliothek unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich bekannt zu geben.
o Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Bibliothek anerkennen die BenutzerInnen vollinhaltlich die Benutzungsordnung der Bibliothek Henndorf in der jeweils aktuellen Fassung.
2. Haftung und Schadenersatz
o Die BenutzerInnen haften für auf ihren Namen entliehene Medien. Deshalb sollten sie sich bei Ausfolge der Medien von deren einwandfreiem Zustand und insbesondere bei mehrteiligen Medien von deren Vollständigkeit überzeugen.
o Die BenutzerInnen haben für Verlust oder Beschädigung von Medien Schadenersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
o Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium ist von den BenutzerInnen durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium nicht lieferbar ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes ver-rechnet. Für Medien mit antiquarischem Wert gilt der Wiederbeschaffungspreis.
3. Entlehnung, Fristverlängerung, Vorbestellung
o Die ausgeliehenen Medien sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.
o Die Leihfrist für Bücher, Spiele und Hörbücher beträgt vier Wochen, für Zeitschriften, Tonieboxen und DVDs eine Woche.
o Die Entlehnung von Filmen ist an die FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH, Wiesbaden) der entsprechen-den Altersstufe gebunden. Kinder und Jugendliche können daher nur Medien ausleihen, die von der FSK für ihr Alter freigegeben sind.
o Die Rückgabe der Medien hat zeitgerecht zu erfolgen.
o Wird die Leihfrist überschritten, entstehen Versäumnisgebühren. Die Bibliothek ist nicht verpflichtet, die Rückgabe von Medien einzu-mahnen. Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die BenutzerInnen keine schriftliche Mahnung erhalten haben. Bleiben schriftliche Mahnungen ergebnislos, erfolgt die Rückforderung durch die Gemeinde Henndorf auf dem Rechtsweg.
o Eine einmalige Verlängerung der Leihfrist um weitere 14 Tage ist in der Bibliothek, telefonisch und über die Homepage möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Medien können nur innerhalb der Rückgabefrist kostenlos verlängert werden. (Ausgenommen Zeitschrif-ten und DVDs!)
o Entlehnte Medien können persönlich, telefonisch oder über die Homepage vorbestellt werden.
o Nach Einlangen des bestellten Mediums in der Bibliothek werden die BenutzerInnen verständigt. Werden vorbestellte Medien innerhalb der Bereitstellungsfrist von sieben Tagen nicht abgeholt, erlischt der Anspruch.
o Entlehnungen, Vorbestellungen und Verlängerungen können von der Leitung der Bibliothek begrenzt werden.
4. Urheberrecht
o Für die Benutzung sämtlicher Informationsträger (bzw. Medien) aus dem Bestand der Bibliothek wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bzw. die einschlägigen Lizenzbestimmungen verwiesen. Die Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Bei Vervielfältigungen von Auszügen aus Medien des Bibliotheksbe-standes obliegt den BenutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung etwaig bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen. Die BenutzerInnen sind verpflichtet, bei der Verwendung von durch die Bibliothek zur Verfügung gestellten elektronischen Ressourcen und Programmen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
5. Verhalten in der Bibliothek
o Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
o Eltern haften für ihre Kinder.
o Die Bibliothek weist darauf hin, dass in den Bibliotheksräumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der/die InhaberIn des Bibliotheksausweises erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während des Bibliotheksbesuches oder im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbesuch gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen. Selbstverständlich wird in höflicher Form auf diese Ton-, Film- oder Fotoaufnahmen aufmerksam gemacht.
o Den Anweisungen der BibliothekarInnen ist Folge zu leisten.
6. Ausschluss
o Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek Henndorf verfügt werden.
7. Schlussbestimmung
o Die Benutzungsordnung mit integrierter Gebührenordnung tritt am 01.12.2017 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Benutzungs-ordnungen ihre Gültigkeit.